Schonen Sie Ihren Geldbeutel und kommen Sie rechtzeitig …

Umsonst ist eine anwaltliche Beratung sicherlich in den seltensten Fällen, kostenlos indes ebenso wenig. Wir können Ihnen in Schwerin oder an anderen Orten in Deutschland leider nicht unentgeltlich zur Seite stehen.

Sollte jedoch ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen sie eingeleitet worden sein, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt preiswert, im wortwörtlichen Sinne. Da das Straf- und Bußgeldrecht ein außerordentlich komplexer Bereich ist, innerhalb dessen für den Betroffenen zahlreiche Falltüren lauern, entschloss sich der Gesetzgeber dazu, den Anwälten, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten, eine besondere Qualifikation zu verleihen: „Fachanwalt für Strafrecht“. Sie können daher davon ausgehen, dass Sie Ihr Rechtproblem bei uns in kompetente Hände geben und auf unsere professionelle Hilfe vertrauen.

Die anfallenden Kosten einer anwaltlichen Beratung oder die Inanspruchnahme eines Anwalts richten sich nach dem im Rahmen Ihrer Verteidigung zu betreibenden Aufwand – so ist hier ausschlaggebend, ob die Sache vor Gericht gelangt oder eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens erreicht werden kann.
Im Rahmen einer Erstberatung ist davon auszugehen, dass Ihnen kaum mehr Kosten als € 100,00 entstehen.

» Allgemeine Mandatsbedingungen
» Allgemeine Vollmacht
» Arbeitsrechtliche Vollmacht
» Strafprozessvollmacht

Wenn Sie rechtschutzversichert sind …

Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, wird diese zumeist die entstehenden Kosten im Falle einer Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat übernehmen. Fragen diesbezüglich, ob oder in welchen Fällen die Rechtsschutzversicherung für Ihre Kosten einsteht und auch gegebenenfalls weiterführenden Schriftwechsel mit Ihrem Versicherer nehmen wir Ihnen selbstverständlich gerne ab.

Achtung !
So sinnvoll der Abschluss einer Rechtschutzversicherung auch ist: die Versicherungsbedingungen sehen überwiegend eine Wartezeit von 3 Monaten vor. Daher besteht kein Versicherungsschutz, wenn bei Vertragsabschluss das Rechtsproblem bereit besteht bzw. angelegt ist!

Dr. Granzin Rechtsanwälte – Ratzeburg

Schweriner Straße 49 a
23909 Ratzeburg

Tel: 04321 – 55 84 577
Fax: 040 – 524 743 – 899

kanzlei@granzin-rechtsanwaelte.de